Wir bieten Unternehmen eine umfassende und zugleich rechtssichere, aber einfach und effizient gestaltete Lösung für die Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Wir bieten zu fairen Preisen eine umfassende (Komplett-)Lösung an, um der Pflicht, eine „interne Meldestelle“ nach § 12 HinSchG zu betreiben nachzukommen.
Das HinSchG wurde am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 02.07.2023 in Kraft (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html).
Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt das HinSchG daher ab dem 02.07.2023 ohne weitere Übergangsfrist und für Unternehmen mit weniger als 250, aber mehr als 50 Beschäftigten, ab dem 17.12. 2023.
Unser Angebot bietet Unternehmen und ihren Beschäftigten alle im HinSchG vorgeschriebenen und empfohlenen Elemente einer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG:
Mit diesem Tool können Sie die Kosten unserer Lösung zum Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen selbst berechnen.
Bitte machen Sie in den jeweiligen Feldern korrekte Angaben.
Sie erhalten von uns nach Vertragsabschluss Informationen zu Kontaktdaten, die Sie unternehmensweit bzw. auf Ihrer Webseite, im Intranet usw. veröffentlichen dürfen und zwar:
Ihnen obliegt es, eine Person auszuwählen, welche die Schnittstellenfunktion wahrnimmt.
Wir nehmen Hinweise von Hinweisgebern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben entgegen, wahren alle relevanten Fristen, führen die weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber bis ein verwertbarer Sachverhalt vorliegt.
Sie erhalten je eingegangenem Hinweis einen Bericht von uns.
Sie haben die Möglichkeit, dazu Rückfragen zu stellen, um den Sachverhalt mit einem Rechtswanwalt zu erörtern.
Sie erhalten jährlich per Post und digital einen Bericht zum Stand Ihres Hinweisgeberschutzsystemes und den im Vorjahr eingegangenen Hinweisen.
Mit sonstigen Anliegen können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Vertragsunterlagen, die wir Ihnen anlässlich einer "Interessenbekundung" gerne zukommen lassen.